Diese Frage bezieht sich auf die Wahl von GbR-Namen bei Gründungen mit mehreren Gesellschaftern. Was ist zulässig, was muss, was kann im Sinne der Rechtsprechung? Achtung: Es geht um den "GbR-Namen" und zwar den Namen, der auf Rechnungen steht und im wirtschaftlichen Verkehr dient. Also der "blablabla ... GbR". Das meint - soweit ich informiert bin - nicht die Geschäftsbezeichnung. Diese kann ja auch ein Fantasiename sein (z.b. Hullabox).

Konkret an einem generischen Beispiel gedacht. Vier Personen gründen eine Gesellschaft

1. Max Muster
  1. Bea Baum
  2. Holger Haus
  3. Dora Drei ####

Frage 1: Wenn wir es genau und aktuell nehmen, müssten ja im Sinne des Gesetzgebers die Namen aller Gesellschafter im GbR-Namen stehen (bspw: http://www.ihk-niederrhein.de/downloads ... chnung.pdf). Damit kämen wir zur "Max Muster, Bea Baum, Holger Haus, Dora Drei, GbR" (unter der Geschäftsbezeichnung "Hullaboom", das kann ja ein Fantasiename sein). Folglich stünde auf Geschäftsbriefen (z.b. Rechnungen an jemanden / Rechnungen von jemandem an die GbR) immer dieser GbR-Name. Das wird dann problematisch, wenn man beispielsweise mit der GbR etwas bei Online-Händlern kauft (gehen wir der Relevanz halber von monatlichen Käufen über 150 Euro aus). Oftmals sind die Adressfelder zu klein - und nicht nur da. Was ist die Alternative? Ok, vielleicht im GbR-Name nur zwei Gesellschafter (z.B. Max Muster und Bea Baum GbR) und im Footer dann die Nennung aller Gesellschafter. Das ginge zumindest bei eigenen Rechnungen. Aber was ist bei Rechnungen AN die GbR. Muss der Rechnungsaussteller dann auch immer alle Gesellschafter nennen?

Frage 2: Was sind die generellen Alternativen, denn ein Gesellschaftsname der vier Gesellschafter enthält ist alles andere als praktikabel? "&" oder Formulierungen mit "Partner" sind laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz anderen Gesellschaftsformen vorenthalten.

Wie ist die Rechtslage?