Das sieht nach P1 aus. Da es sich um eine Wohnung in Eberswalde zu handeln scheint, tippe ich einfach mal darauf (siehe: http://www.plattenblatt.wg.am/Plattenbautyper_der_DDR.pdf). Wobei in diesem Wohnriss ein Zimmer des Nachbaraufgangs hinzugefügt wurde. So dass die gegenüberliegende Wohnung wahrscheinlich eine 1 oder 2-Raum-Wohnung sein wird.

...zur Antwort

Also mein Rat ist ernst gemeint. Ich selbst besass nie ein Rad im Wert von 900 Euro, das mal einfach so trotz zwei Schlössern geklaut wurde. Mein Rat fürs erste, beim nächsten 900 EUR Rad einfach nochmal 100 EUR für Schlösser investieren. Danach Fahrrad sofort polizeilich registrieren. Wenn Du der netten Beamtin diese Situation genauso geschildert hast, wie die Frage hier, versteh ich sogar Ihr Reaktion. Wenn Du dann noch Menschen kennst, die sich Ihren Unterhalt damit verdienen, schwer verdiente Sachen anderer rechtwidrig an sich zu reißen, solltest den Kontakt zu diesen vermeidlichen Freunden abbrechen und möglichst einen anonymen Tipp bei der Polizei einreichen.

Tipp 2. Sofern Du noch Quitung oder Kaufvertrag vom Fahrrad besitzt, solltest Dich bzw. Deine Eltern an die Versicherung wenden, sofern Ihr für solch einen Fall eine besitz.

...zur Antwort

Du wirst wahrscheinlich keine Telefonnummer als Privatperson (natürliche Person) vom Einwohnermeldeamt erhalten. Sofern die Person die Rufnummer nirgends hat eintragen lassen, wird diese die Frage seitens des Telefonanbieters "Eintrag ins Telefonregister?" wohl begründet mit "Nein" beantwortet haben. Was soviel heißt wie, ein Herausgabe der Telefonummer würde gegen den Datenschutz verstoßen, sofern die betreffende Person dies nicht erwünscht. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz

Letztlich bleibt weiterhin nur der postalische Weg oder dunkle Kanäle (Bekannte o. Freunde der betreffenden Person).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.