Hallo, hier meine komplizierte Frage:

Aus erster Ehe hat ein Mann Kinder. Sie wollen nichts von ihm wissen und verweigern jeglichen Kontakt. Der Mann ist inzwischen wieder verheiratet und hat keine neuen Kinder bekommen.

Damit seine zweite Frau das gemeinsame Haus im Todesfall des Mannes nicht verliert, weil sie die Pflichtteile der Kinder erster Ehe nicht ohne Verkauf des Hauses auszahlen könnte, will der Mann das gesamte Haus seiner zweiten Ehefrau überschreiben.

Gilt die 10-jährige Verjährungsfrist der Anfechtbarkeit der Schenkung gegenüber den Kindern erster Ehe ab dem Zeitpunkt der Schenkung oder ab dem Zeitpunkt des Todes des Mannes?

Oder anders gefragt: Haben die Kinder aus erster Ehe die Möglichkeit, die Schenkung 10 Jahre nach Schenkungszeitpunkt anzufechten?