Wir nehmen mal an, der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH überlegt, ein Haus zu erwerben. Da die GmbH auch ein Zuhause benötigt und im gleichen Objekt angesiedelt sein soll, ergeben sich zwei mögliche Kostellationen: 1) Der Gesellschafter kauft das Haus und vermietet einen Teil an die GmbH 2) Die GmbH kauf das Haus und vermietet einen Teil an den Gesellschafter Über den zweiten Weg könnten die gesamten Schuldzinsen und die Abschreibung steuermindernd genutzt werden. Natürlich sind die Mietzahlungen gegenzurechnen. Ist so ein Konstrukt möglich oder wäre das Gestaltungsmissbrauch?