In meinem Mietvertrag steht, daß die Hausverwaltung (HV) die Namensschilder einheitlich bestellt und anbringt, und der Mieter die Kosten trägt. Ich habe nie Namensschilder bekommen. Also habe ich sie mir selbst ausgedruckt.

Nach ca 2 1/2 Jahren gab es einen Aushang im Eingangsbereich, bei welcher Firma wir unsere Klingelschilder selbst bestellen sollen. Darauf habe ich nicht reagiert.

Nach über drei Jahren Mietverhältnis hat mir die HV ohne Ankündigung mein Namensschild entfernt. Für mich ein Problem, da ich sehr viel online bestelle, und erreichbar sein muß.

Meine Frage: Darf die HV verlangen, daß ich mein Namensschild selbst bestelle nach so langer Zeit bzw hätten sie es nicht selbst bestellen müssen wie im Mietvertrag geregelt?

Darf mein Name einfach entfernt werden von der Klingel?

Welche Fristen müsste ich setzen?