Arbeitsunfall , wegen fehlende Sicherheitsausrüstzung bzw einer Schutzbrille ,,,, Welche rechte habe in diesem fall ,, Also leute ich arbeite seit 2 Wochen in einem Betrieb in der abteilung wo der unfall Passiert ist müsste mann laut Vetrag und selbstschutz eine Schutzbrille tragen ,,,,

  • Vor dem arbeitsaufnahme wurde uns gesagt , eigentlich müssen wir schutzbrille tragen weil die Galvanisierten chrom teile manchmal noch nicht getrocknet sind oder etwas mit Säure kommen und beim abnehmen ins auge kommen kann , uns wurde gesagt die brillen sind bestellt .........
  • also ich habe ohne sicherheitsausrüstung gearbeitet ,,, obwohl die ganzen mitarbeiter auch keine schutzbrille tragen das ist nach meiner meinung eine nicht eingehaltete sicherheitsregel laut gesetz ist es ein verstoß von der firma so wie schichtleiter nach dem sicherheitsgesetz ,,,,
  • erst nach dem der unfall passiert ist haben die rasch reagiert und eine schutzbrille gegeben und unterschrift gesammelt das sie ihre schult abdecken können ,,,
  • was auffällig war an dem blatt steht nicht einmal datum sie können quasi dem arbeitsbeginn tag hinschreiben und sagen es stimmt nicht er hatte brille erhalten ,,,,,
  • welche rechte habe ich in diesem fall weil mein auge sieht seit dem etwas verschwommen laut artzt ist es verätzt durch dir säure ? , ich will das die verantortliche schichtleiter sowie firma dafür haftet ,,,, hab ich ein recht auf schmerzensgeld ?
  • danke für dir hilfreichen antworten im voraus