Eine Frage für die Versichrungseksperten: Bei unserer überdachten Terrasse ist durch einen Steinschlag ein Glasbruch entstanden. Dabei handelt es sich um ein zweischichtiges Verbundsicherheitsglas (VSG). Nach dem Steinschlag ist nun die Obere der beiden Scheiben gebrochen (ein kegelförmiges Loch). Da sich zwischen den beiden Glasscheiben jedoch eine Hochpolymerfolie befindet, ist die nach unten gerichtete Scheibe unversehrt geblieben. Der Schaden ist dennoch deutlich erkennbar - ein etwa 2-€-Stück großer kegelförmiger Ausbruch. Nun sagt die Versicherung, dass es sich nicht um einen Glasbruchschaden handelt, weil die Scheibe nicht in Gänze zerbrochen ist. Wir habe das Loch zunächst mit einer Klebefolie gegen Wassereintritt abgedichtet, müssen doch befürchten, dass dies nur mittelfristig hält und es irgendwann zur Erblinden der Scheibe kommt. Ist die Aussage unserer Glasversicherung richtig oder muss der Schaden behoben werden? Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!