Ich habe Ende Juni ein auto mit 282.000 KM gekauft. Gleich am ersten Tag sagte der Boardcomputer, "Motorfehler, Werkstattfahrt". Der Fehler wurde ausgelesen, gelöscht und gesagt das war ein Fehlalarm wenn das wieder auftritt soll ich mich melden.
Seit dem tritt das immer wieder auf und der Händler vertröstet mich ständig. Als ich ihm jetzt gesagt habe, dass wenn das nicht Repariert ich rechtliche Schritte prüfen lasse, hat er gesagt das ich da gar keine Ansprüche habe, weil ein Auto rechtlich mit 300t km nicht mehr fahren sollte.
Ich bin aber der Meinung, da es schon beim Kauf defekt war, handelt es sich um Sachmängelhaftung egal ob 100Km oder 300t Km. und ich könnte das Auto von 8 - 17 Uhr in seine Werksatt bringen aber Erstazwagen, hätte er keinen, weil er kein Auto mit Winterreifen hat.
Hat meiN händler da recht? hab ich keine Ansprüche weil das AUto schon 298t KM hat?
Danke
Cosmic