guten morgen

habe hier mal ne frage zum mietrecht.

meine tante wohnt in berlin in einer mietwohnung einer wohnungsgenossenschaft. im plattenbau ist bei ihr immer noch die erste wohnungseingangstür verbaut( seit knapp 30 jahren). steht ihr nach solch langer zeit nicht der einbau einer neuen tür zu??? bzw. ist die genossenschaft verpflichtet die kosten für eine neue tür zu übernehmen, denn die alte müßte ja nun langsam abgeschriebeben sein , noch zu mal sie ja nicht mehr den heutigen standards entspricht. danke für euere hilfe im voraus.