Bei uns war die "Hausanschlußmuffe" kaputt und dadurch kam es bei uns zu Strom- schwankungen. Wir haben den Elektriker geholt, der dies feststellte. Laut seiner Aussage ist dadurch der Hauptschalter kaputt gegangen. Der Elektriker hat das an unseren Netzbetreiber weiter gegeben und uns eine Rechnung geschickt. Diese wollte ich nun von unserem Netzbetreiber beglichen haben, aber die lehnen ab, da für sie laut § 18 kein haftungsbegründendes Verschulden nicht gegeben sei. Kulanterweise wären sie aber bereit die Hälfte der Rechnung zu übernehmen. Ich bin aber der Meinung, das sie die ganze Rechnung übernehmen müssten. Liege ich mit meiner Vermutung da richtig ?? MfG C. Ott