Hallo Community,

Ich wohne seit ca. 10 Jahren in der Eigentumswohnung meiner Mutter. Sie hat mir die Wohnung unentgeltlich überlassen und es gibt keinen Mietsvertrag. Nun habe ich einen Streit mit meinen Eltern und sie drohen mir, mich aus der Wohnung rauszuwerfen. Mir ist klar, dass sie das können, aber ich bin der Meinung, dass ich mindestens ein Jahr Kündigungsfrist habe. Dadurch, dass ich schon mehr als 10 Jahren dort wohne und zwar ohne Mietsvertrag ist dennoch von einem Gewohnheitsrecht auszugehen. Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, eine kürzere Frist kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Kündigt dagegen der Vermieter, so richtet sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei bis zu fünf Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters drei Monate, nach mehr als fünfjähriger Dauer sechs Monate und nach acht Jahren Dauer neun Monate.

Ergo: Meine Eltern können mir kündigen, dies muss aber eine ordentliche Kündigung sein, mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten. Ich bitte um eure Meinung dazu.

mit weihnachtlichen Grüßen

Cornelia37