Hallo, ich bin unterhaltspflichtig gegenüber meinem Kind aus erster Ehe und zahle Kindesunterhalt. Wie verhält sich die Situation bei Geburt eines weiteren Kindes in zweiter Ehe? Aus der Düsseldorfer Tabelle kann ich keinen "Abschlag" für ein zweites Kind entnehmen, für das ich ja dann auch sorgen muss.

Wer kann mir da helfen ?

Vielen Dank