Ich habe aktuell eine Bachelor-Arbeit (Erstversuch) angemeldet. Werde allerdings mit der Zeit nicht hinkommen und fürchte, dass der Professor einer Verlängerung nicht zustimmen wird (Antrag ist gestellt). Nun ist es so, dass ich meine letzte Prüfungsleistung im SS15 abgelegt habe, und somit ja verpflichtet wäre, die BA jetzt abzugeben. Wenn ich das nicht tue, gilt die BA als nicht bestanden. Aber heißt das dann auch, dass mein ganzes Studium damit beendet ist? Oder habe ich dann noch einen zweiten Versuch? Ggf. mit neuem Thema?

Vielen Dank für eure Antworten!