Darf private Sicherheitsfirma Knöllchen verteilen?
Darf eine private Wach- und Schließgesellschaft auf einem Parkplatz in der Stadt, der als gebührenpflichtig ausgewiesen ist, Knöllchen verteilen? Wenn ja, darf sie dann bei Nichtbezahlen gleich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15€ verlangen?
Zudem, dürfen die überhaupt eine Halterermittlung machen?
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