Darf eine private Wach- und Schließgesellschaft auf einem Parkplatz in der Stadt, der als gebührenpflichtig ausgewiesen ist, Knöllchen verteilen? Wenn ja, darf sie dann bei Nichtbezahlen gleich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15€ verlangen?

Zudem, dürfen die überhaupt eine Halterermittlung machen?