Also: Scheidung z.B. 19. Mai Verzicht auf Rechtsmittel: dann Zustellung des Urteils ca- 10-14 Tage später. Rechtskräftige Scheidung also ca. 2. Juni.
KEIN Rechtsmittelverzicht, dann beginnt NACH Zustellung des Urteils eine 4-Wochenfrist um Rechtsmittel einzulegen, also 2. Juni plus 4 Wochen sind 30. Juni, dann wird das rechtskräftige Urteil geschrieben, dauert wieder mal so 10- 14 Tage, dann haben wir den 14. Juni (Datum der Zustellung des endgültigen Urteils) Erst dann kann man zum Standesamt gehen und seine erneute Heirat beantragen, denn das Standesamt benötigt unbedingt das geschriebene Urteil MIT Rechtskraftvermerk!!!! Es nutzt dir also gar nichts, wenn die Frist verstrichen ist, wenn du aber noch kein schriftliches Scheidungsurteil MIT Rechtskraftvermerk in den Händen hältst.
Mir ging es ebenso!!!! Leider!!!!