Hallo!

Ich habe eine Frage, die speziell vermutlich eh nur ein Anwalt beantworten können wird, aber: der kostet nun mal und vielleicht hat hier jemand Tipps auf Paragraphen etc. (nachdem ich aus Österreich bin, weiß ich nicht, wonach ich genau suchen muss).
Mein Freund wohnt in einem Urlaubsgebiet in Bayern. Seine Vermieter wohnen in einem Haus, wo sie hauptsächlich Ferienwohnungen vermieten. Im obersten Stockwerk gibt es aber "Dauermieter", darunter auch mein Freund.

Zwischen meinem Freund und dem Vermieter gibt es einen pauschalen Mietvertrag, wo die Miete samt Nebenkosten, Strom und Warmwasser/Heizung abgedeckt sind. Ich bin meistens am Wochenende bei meinem Freund und der Vermieter verlangt doch tatsächlich eine Pauschale von 3 Euro, den ich pro Tag dort verbringe, mit der Begründung, es würde ja mehr Wasser etc. verbraucht werden, wenn sich eine zweite Person in dieser Wohnung aufhält.

Ich mein, ich bin kein Feriengast sondern die Lebensgefährtin und besuche meinen Freund halt mal am Wochenende. Der Vermieter hat dann doch tatsächlich verlangt, dass ich ihm alle Aufenthalte ab dem Sommer bekanntgebe und ich ihm demnach auch die Kosten überweisen soll. Darf er das denn rechtlich?

Im Mietvertrag steht diesbezüglich nämlich nichts drin und ich halte es ehrlich gesagt für Abzocke. An wen kann ich mich denn genau wenden?

Vielen Dank!