In meiner neuen Arbeitsstelle bin ich unter Anderem auch für die Buchhaltung zuständig. Leider ist hier keiner der mich einarbeitet, daher sitz ich schon bei meinem ersten Problem. Folgende Sachlage: Wir haben letztes Jahr nach einem Unfall ein gebührenpflichtiges Haftpflichtschadengutachten veranlasst. Davon haben wir NUR den Nettopreis bezahlt. Nun 1 Jahr später haben wir an einen inzwischen eingeschalteten Anwalt die Mehrwertsteuer plus inzwischen angefallene Kosten überwiesen. Welches Konto benutze ich nun für diesen Fall?? Sollten es einfach nur Kfz-Kosten sein?? Bitte um Hilfe!!