Am Abend des Sturm "Niklas" fiel im Haus meiner Mutter der Satellitenempfang aus. Ein Elektoinstallateur -Meisterbetrieb- wurde beauftragt, unsere Vermutung war daß das LNB in seiner Position korrigiert werden muß. Das wurde erledigt aber die beauftragte Firma stellte ausserdem noch einen Schaden am "Sat-Kompakt-Multischalter" (SKM) fest. Meine Mutter hat den Schaden der Versicherung gemeldet, sie ist gegen Sturmschäden und Überspannung versichert, die Versicherung hat aber nur den Sturmschaden, also Ausrichtung des LNB, beglichen. Den Überspannungschaden (die Kosten des SKM) will sie nicht begleichen, da laut ermittelter Geodaten der Versicherung - die liegen mir vor- ein Blitzeinschlag in 6,3 km Entfernung registriert worden ist. Meine Frage an den Versicherungsfachmann, bei dem meine Mutter versichert ist, wie sich denn der Zusammenhang erklären könnte das ausgerechnet an diesem Abend auch der SKM seine Dienste aufgegeben hat konnte er nicht beantworten. Seiner Ansicht nach ist der Sturmschaden abgegolten, ein Überspannungsschaden läge nicht vor. Wir haben das ausgetauschte Gerät der Versicherung vorgelegt, dieses kann aber nur auf unsere Kosten einem Gutachter vorgelegt werden, für die Versicherung ist der Fall erledigt. Daher meine Frage: in wie weit kann ein Blitzeinschlag - auch in Entfernung - an elektrischen oder elektronischen Geräten Schaden zufügen?