Hallo, um als Immobilienmakler tätig zu werden braucht man ja eine Erlaubnis nach § 34c . Wenn zB negative Schufa, Eid.Vers. oder Insolvenz vorliegt, dann erhält man diese Erlaubnis nicht.

Wie ist das aber wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet ( GmbH oder UG) und die Firma sozusagen die Maklertätigkeit übernimmt. Man selbst wäre z.B. als Geschäftsführer oder Mitarbeiter in dieser Firman eingestellt mit festem Gehalt und übt somit die Maklertätigkeit aus. Dann müsste man für die Erlaubis gemäß § 34c nur Unbenklichkeitsbescheinigungen -und Unterlagen der UG oder GmbH beim Gewerbeantrag einreichen und nicht "meiner Person". Kann man das Problem etwa so oder so ähnlich lösen?

Ist das möglich?

Danke und liebe Grüße!