Hallo, ich muss meiner privaten Haftpflicht einen Schaden melden. Um genau zu sein geht es um einen Mietsachschaden. Auf Grund eines Mikrowellenbrandes (verursacht durch ein darin erhitzes Kirschkernkissen), müssen diverse Maßnahmen in der Mietwohnung durchgeführt werden, z.B. Tapezieren und malern, Ozonbehandlung der Räume etc.
Erst mal übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Schadenregulierung, aber die wollen sich dann das Geld wohl von meiner privaten Haftpflicht wiederholen.
Jetzt steht hier in der Schadenanzeige eine Frage die da lautet:
"Glauben Sie, dass sie für die Schadenentstehung verantwortlich sind? NEIN/JA und darunter WARUM?"
Was soll ich den ankreuzen?! Ich meine, ich habe ja das Kissen in die Mikrowelle gelegt, rein theoretisch würde ich ja ankreuzen. Wenn ich das tue, verliere ich dann den Versicherungsschutz?
Auf der anderen Seite habe ich das nicht zum ersten mal gemacht mit dem Kissen und tausend Leute tun das genauso. Ich weiß auch nicht, ob evtl. der Grill eingestellt war an der Mikrowelle (hab ich nicht hingeschaut) oder evtl. hat sich der Teller nicht gedreht...keine Ahnung. Also dann nein ankreuzen?! grübel
Danke!