Mein Mann hatte vor einigen Jahren einen Unfall und wurde danach operiert. Leider wurde diese OP fehlerhaft durchgeführt. Unsere Unfallversicherung hat ein Gutachten erstellt, es wurde eine hohe Summe bezahlt. Jetzt, nach einigen Jahren, wurde eine Nachuntersuchung beantragt. In diesem Gutachten wurde festgestellt, dass der "Zustand" sich nicht verändert hat. Mein Mann sieht das aber ein bisschen anders. Die Schmerzen und die Beweglichkeit haben sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Kann gegen das Gutachten Einspruch bei der Versicherung erhoben werden?? Muss man für ein eventuell neues Gutachten die Kosten selber tragen?

Ich würde mich über eine Antworf freuen, Claudia