mein Vater wander aus und soll seine Wohnung komplett neu machen. Die zugefügte Klausel im Mietvertrag vom 16.1.2008 lautet wie folgt:

"Bei Auszug Tapeten, Bodenbelag und Sockelleisten restlos entfernen, den Untergrund durch evtl. entstandene Schäden ausbessern bzw. glattspachteln."

Ist das nach neuer Rechtsprechung rechtens? Muss er das machen?

Danke für Hilfe