"Bei Auszug Tapeten, Bodenbelag und Sockelleisten restlos entfernen, ..." ist das rechtens?
mein Vater wander aus und soll seine Wohnung komplett neu machen. Die zugefügte Klausel im Mietvertrag vom 16.1.2008 lautet wie folgt:
"Bei Auszug Tapeten, Bodenbelag und Sockelleisten restlos entfernen, den Untergrund durch evtl. entstandene Schäden ausbessern bzw. glattspachteln."
Ist das nach neuer Rechtsprechung rechtens? Muss er das machen?
Danke für Hilfe
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