Hallo!
Ich habe diese Frage schon einmal gestellt. Leider hab ich damals keine hilfreichen Antworten bekommen. Deshalb versuch ich es jetzt nochmal. Folgender Fall: meine Tochter ist mittlerweile 16 Jahre alt. Vor fast einem Jahr kam sie ins Heim weil wir nicht mehr miteinander zurecht kamen. Wir hatten dann ca. ein halbes Jahr auf beidseitige Wunsch keinen Kontakt mehr. In dieser Zeit wollte das Jugendamt für fast alles eine Erlaubnis von mir. Wie z. B. mit wem Sie Kontakt haben darf und mit wem nicht usw. Mittlerweile möchten wir wieder Kontakt zueinander und telefonieren auch miteinander. Das Jugendamt sagt aber wenn wir uns sehen möchten, müssen wir das erst im Hilfeplan festlegen. Bis dahin sind es noch ca. 6 Monate. Nun die Frage: Darf das Jugendamt uns den Kontakt verbieten? Ich habe das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie kann es sein, das ich zu allem zustimmen muss und wenn es darum geht, dass ich selbst sie sehen möchte verbieten die das? Was wäre wenn ich sie auf der strasse sehen würde? Sie wurde mir ja nicht vom Jugendamt genommen sondern wir haben das beide freiwillig gemacht und sind zum Jugendamt gegangen. Danke für Antworten! Bitte nur sachliche Antworten und keine Meinungen.