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Es gibt BGH-Urteile, die besagen, dass Hunde erlaubt sind, wenn im Haus (kann auch mit unterschiedlichen Eingängen sein) andere Hunde leben. Effektiv wird dein Vermieter so gesehen nichts machen können, wenn er der Hundehaltung zugestimmt hat. Andere Aspekte wirst du dir ja hoffentlich überlegt haben, wie ist die Wohnung groß genug für Zwei Hunde, würdest du damit klar kommen, wenn du trotz "Recht haben" Streit mit Nachbarn und Vermieter haben könntest, .... Du könntest allerdings auch mit dem Vermieter vorher sprechen, sofern das Sinn macht (also, wenn er kein grundsätzlicher Nein-Sager ist).