Hallo ,

Im Jahr 2008 hatte ich ein Verfahren wegen BTM anhägend.

Durch meine Kooperation wurde das Verfahren eingestellt.

2013 konnte ich meinen Führerschein ohne Probleme machen.

Leider verlor ich diesen wegen Alkohols wieder. Bin froh das nichts passiert ist.

Auf der Wache wurde ich wegen dem Fall aus 2008 befragt.

Können diese Daten von 2008 noch nachträglich von der Polizei an die Fsst weitergegeben worden sein und oder kann die Fsst noch darauf zurück greifen ?

Würde sonst schon mal zur Vorbereitung zur MPU gehen.

Besten Gruss an alle