Hallo zusammen, Ich habe mir vor einigen Wochen so eine gebogene Stehlampe mit einem schweren Steinsockel gekauft. Dieser Steinsockel kam beschädigt an. Daraufhin habe ich veranlasst mir einen neuen Stein zu schicken? Hier schon mein erstes Problem. Warum muss ich mich um die Rücksendung kümmern wenn mein Vertragspartner es nicht schafft mir einen kompletten Stein zu liefern. Da ich nur ein Fahrrad besitze habe ich meine Eltern geben den Stein zu Post zu bringen. Nach einer Woche kam dann eine neue Ersatzlampe an. Jedoch habe ich nur einen neuen Stein gewollt. Das dumme daran war das der Stein schon wieder kaputt war. Das heisst den Stein wieder zurück schicken und die Stehleuchte lasse ich unberührt in der Ecke stehen. Da diese nicht bestellt war. Für den ganzen Aufwand würde ich jetzt gerne Aufwandskosten und Lagerkosten für die nicht bestellte Ware anfallen lassen. Was meint ihr dazu.

Ich bitte euch sehr Kritisch gegenüber dem Verkäufen zu sein. Schließlich ist der Kunde König. Ich zahle ja auch nicht die Hälfte und irgendwann einmal vielleicht nochmal ein viertel.

mfg