Wir sind seit 1997 Eigentümer eines ehemaligen Bauernhofes und haben 2007 angefangen mit der Wiederherstellung einer alten Scheune die sich ein paar Meter hinter dem Hauptgebäude befindet. Keinen Änderungsantrag gestellt weil die Leute in unserer Nachbarschaft meinten das braucht man nicht wenn man ein bestehendes Gebäude wieder in Ordnung bringt. Wir haben unsere Nachbarn gefragt ob sie damit einverstanden wären und alle meinten es könne ja nur besser werden. Als erstes haben wir dann die bestehenden Aussenwände verklinkert. Als die Mauer ungefähr 3 meter hoch war, hintere alte Innenmauer ersetzt durch eine neue weil die Alte umzukippen drohte. In der Zeit von 2010 bis 2013 hat sich nicht viel getan weil unsere Mutter schwer krank wurde und Vater keine Zeit mehr hatte bei uns mitzuhelfen. In 2013 das alte Dach abgerissen und einen neuen Betonfussboden gegossen. 2015 die linke Innenmauer ersetzt weil sie aus mehreren Segmenten bestand und nicht gerade war. 2016 haben wir die Klinkermauer weiter hoch gemauert und als wir die Stützen für den First gesetzt haben, bekamen wir plötzlich einen Brief vom Bauamt (12.08.2016). Darin hieß es: Sofortige Stillegung, mit einer Strafe von EUR 1000,- pro Tag bei Fortsetzung der Arbeiten am Gebäude. In diesem Brief wurde weiter kein Grund angegeben weshalb wir nicht weitermachen durften. Als ein Bekannter von uns beim Bauamt nachfragte wegen dem Grund der Stillegung, wurde ihm sofort gesagt das der Bestandschutz des Gebäudes weg war weil wir das Dach entfernt hatten und da kein Änderungsantrag vorlag müsste alles abgerissen werden. Dann meinte der Mitarbeiter noch: ‘ein Nachbar hat geklagt’. Wir bekamen eine Kontrolle vom Bauamt. Die Mitarbeiter haben Fotos vom Gebäude gemacht und teilten uns mit, wir müssten eine Bauvoranfrage stellen und dann würde man beurteilen ob wir die Umbauarbeiten fortsetzen dürften. Nach einreichen der Bauvoranfrage (September 2016) bekamen wir eine Empfangsbestätigung und dann hörten wir erst einmal ein paar Wochen nichts. Am 18.11.2016 bekamen wir einen Brief vom Bauamt mit der Ablehnung. Die Gründe der Ablehnung waren unter anderem: es ist kein Nebengebäude weil die Grundfläche 159 m2 beträgt, die Firsthöhe 6m ist, das Gebäude teilweise einen ersten Stock hat und sich im Aussenbereich befindet. Ausserdem handele es sich um Neubau und nicht Wiederaufbau da nur eine alte Mauer existiert. Als Nächstes einen Architekten beauftragt für uns die Sache in die Hand zu nehmen. Dieser ist zum Bauamt gegangen und hat gefragt wie man sich da einigen könne, damit wir das Gebäude doch noch fertigstellen können. Ihm wurde mitgeteilt dass wir vielleicht weitermachen dürften wenn wir die Grundfläche auf 100m2 zurückbringen und die Fïrsthöhe wesentlich niedriger. Das heißt für uns aber konkret dass wir einen wesentlichen Teil des Gebäudes abreissen müßten. Am 06.04.2017 wurde vom Architekten angepasste Zeichnung eingereicht wo die Grundfläche auf ungefähr 100m2 zurückgebracht und First niedriger.