Hallo!

Aufgrund meiner mom. Situation habe ich mich im IT versucht etwas schlau zu machen. Jedoch leider ohne Erfolg. Teilweise habe ich ähnliche Fälle gefunden aber keinen der so irrsinnig ist wie der meine.

Folgende Umstände haben mich dazu veranlasst diese Frage zu stellen.

Am 17.11.2009 habe ich einen Pfändungs- Überweisungsbeschluss der Stadt XY über eine Höhe von 112,41€ im Briefkasten gehabt. Zu dieser Zeit ( bis einschließlich 15.12.2009) bin ich leider im Krankenhaus gewesen (mehrfache Rippenbrüche aufgrund eines Unfalls) und habe nichts von dieser Pfändung mitbekommen. Auf meinem Konto befindet sich i.M. ein Guthaben von X528,90€, also eine 4 stellige Summe und somit ein x faches höher als die Summe der Pfändung. Wann wird diese Summe dem Gläubiger angewiesen bzw. ab wann kann ich wieder über mein restliches Geld verfügen? Der Bank habe ich am 19.12.20010 mitgeteilt den Betrag dem Gläubiger zu überweisen aber nichts geschieht. Bis dato! In einem anderen Forum habe ich auch gelesen, das mein GESAMTES Guthaben an den Gläubiger überwiesen wird aber ist das rechtens? Meines erachtens nicht, da der Gläubiger nur ein Pfändungsbeschluss über die Summe von 112,41€ hat und nicht über das darüber hinausgehende Guthaben das sich auf dem Konto befindet oder sehe ich da was falsch?