Darf ich mit der Füherscheinklasse B eine gedrosselte 125er fahren, d.h wenn sie nicht die volle Leistung hat?
Ich hab jetzt schon häufiger den Mythos gehört, dass man eine 125er mit der Führerscheinklasse B fahren darf, wenn ihre Leistung verringert wurde. Bzw. gibt es da eine bestimmte Regelung?
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