Kann man eine Teilungserklärung rückgängig machen?
Kann man eine Teilungserklärung rückgängig machen, d.H. wenn ein Eigentümer in einem aufgeteilten Mehrfamilienhaus sämtliche Einheiten besitzt, diese wieder in ein eigenständiges Objekt umwandeln?
Immobilien,
Weg