Das die Mieter das Hausrecht für die Wohnung haben, aber nicht der Vermieter, ist mir schon klar. Nehmen wir mal an, A und B haben beide den Mietvertrag unterschrieben, sind somit beide rechtsmäßige Mieter und haben das Hausrecht für diese angemietete Wohnung.

A und B bekommen eine(n) Sohn/Tochter. Hat diese(r) Sohn/Tochter nun auch das Hausrecht? Wie ist es bei Kindern (bis 13) oder minderjährigen Jugendlichen (14-17), oder muss die/der Sohn/Tochter volljährig sein, um das Hausrecht auch zu haben.