hallo :-) .. rechtlich siehts so aus, dass bis zum zwölften lebensjahr die aufsichtspflicht verletzt wird, aber danach darf man die "kinder" allein zu hause lassen. kommt jetzt aber auch aufs sorgerecht an. bei beiderseitigem sorgerecht muss die mutter zustimmen. am besten schriftlich. hat sie das alleinige sorgerecht, darf sie es verbieten. hat der vater das alleinige sorgerecht, kann er es auch allein entscheiden. es muss aber sichergestellt sein, dass jemand nach dem jungen schaut bzw. dass eine verlässliche bezugsperson während der ganzen zeit abrufbereit ist. (notfallnummer). wenn das nicht erfüllt wird (und dann irgendwas passiert), dann kriegt ihr richtig ärger! ich hoffe, dass meine antwort dir geholfen hat. einen schönen tag wünscht chris

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.