Hallo ihr,

nach mehreren Jahren möchte ich abschließen kurz das Ende des Falles beschreiben:

Ich habe einfach nichts unternommen, nur die von der Telekom abgebuchten Beträge von der Bank wieder zurück buchen lassen. 2014 kam dann ein Schrieb vom Amtsgericht, der Fall wäre an meinen Wohnort gelegt worden. Kurze Zeit später, über das Gericht ein Brief von einem Anwaltsbüro, welche im Auftrag der Telekom bei mir Gelder einklagen. Ich solle Stellung nehmen. Ich schrieb dem Gericht den Sachverhalt aus meiner Sicht. Zweimal hin und her. Letzendlich gab das Gericht mir recht und ich hatte nichts zu zahlen.

M.E. lag das an zwei wesentlichen Dingen.

1. Hätte die Telekom nachweislich an meiner neuen Wohnadresse das Gleiche (bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit) bereitstellen können, wollte aber nicht.

2. Die Anwälte der Telekom ritten auf dem Begriff "Festnetzanschluss" herum, welches in deren Augen ein adressenbezogener Anschluss sein soll. Ich argumentierte mit "drahtgebunden" sowie "funkbezogen".

Hoffe das hilft evtl.

Schöne Grüße,

chreich

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Hallo und danke für die Meinungen. Wir waren beim Anwalt. Dieser sagt, in erster Linie ist ein Testament erstmal ein Testament. Unterschrieben wäre Top, nicht unterschrieben ist immer noch ein Testament. Ggf. müsste über ein vom Gutachter erstelltes Gutachten die Schrift bewiesen werden etc. Falls es zum Erbstreit käme, würden die Rechtsanwälte argumentieren, weshalb das Testament gültig/ungültig ist. M.E. (und ja, ich kann nur voreingenommen sein :-)) klingt das auch logisch, denn gerade in einem Rechtsstaat muss einer über 80-jährigen Frau eingestanden sein, kein formaljuristisch korrektes Testament zu schreiben. Vorschlag des Anwalts war es nun, sich im Vorfeld zu einigen, so dass nach Erteilung des Erbscheins entsprechend aufgeteilt wird. Allerdings gestaltet sich die Kommunikation mit/unter den beiden "Erbanwärtern" schwierig. Er ist sehr gemächlich und lässt Termine kurzfristig platzen, sie ist genervt und möchte wohl am liebsten ihre Ruhe (um später doch wieder anzurufen und nach zu haken). Meine Frage lautet (habe leider die Unterlagen nicht hier): Es kam an sie ein Schreiben vom Amtsgericht bzgl. des Todesfall. Diesem hing eine beglaubigte Kopie des Testaments auf ihren Namen an. Kann er einen Erbschein bekommen, ohne dass sie informiert/gefragt wurde? Danke für Infos,

chreich

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Hallo an alle und danke für die schnellen Antworten. Ich denke es sollte ein Anwalt konsultiert werden. Vielleicht besteht ja doch Hoffnung....

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Hallo,

ich bin ein Stück weiter..... aber irgendwie auch nicht :-( Der Provider hat die Leitung gemessen, alles okay. Nach meinen Angaben haben sie mir einen neuen Splitter zugeschickt. Mit diesem habe ich das gleiche Problem :-( Beim leidigen rumprobleren ist mir etwas aufgefallen. Ich habe einen voll belegten Stecker (6 Drähte) in die N-Buchsen des Splitters gesteckt, sowie ins Telefon. So bei halb gesteckt bekomme ich ein Freizeichen, bei beiden N-Buchsen! Allerdings nur beim "Telekom Speech AB"- Telefon. Beim anderen (Alcatel first reflexes 4004, ohne externe Spannungsversorgung) klappt das nicht, hier geht nur die Spannung-vorhanden-LED an. Allerdings funktioniert das Telekom-Telefon an der Enddose, an der nur zwei Drähte aufgelegt sind, also im Obergeschoss, nicht. Ich raffs nicht... Also nochmals kurz: Im Keller, direkt am Splitter im N-Steckplatz, funktioniert ein Analogtelefon bei halb gezogenem Stecker. Greife ich das Analogsignal am Splitter an "TAE, La/LB" ab und gehe damit auf die NW-Dose, funktioniert das (plötzlich) nicht mehr. Halte ich die Amt-Leitung direkt an die Drähte der Telefonzuleitung funktioniert es auch nicht.... Auch nicht an den Klemmen "b2/a2".... Hat jemand irgendeinen Tipp???? Ich hoffe und danke,

chreich

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Grenzbebauung im Denkmalschutzgebiet, permanent Lagerung an Hauswand

Hallo, unser frisch saniertes, kleines Fachwerkhaus steht in einem hessischen Denkmalschutzgebiet. Es ist kein Einzeldenkmal, aber Teil eines sogenannten Denkmalensemble. Innerhalb dieses Gebietes gab/gibt es eine Sanierungssatzung, die einiges an Mußbestimmungen vorgibt. Z.B. Grenzbebauung. D.h. unser Haus steht mit drei Wänden genau auf der Grundstücksgrenze. Das stört uns nicht. Was uns allerdings stört ist die Situation, dass unsere Nachbarn genau auf einer dieser Grenzen div. Gegenstände stehen haben (schon "immer"). Mülltonnen, Brennholz, an die Wand gelehnt eine Bankirai-Diele, ein Wasserfass, aus dem, wenn es bis Oberkante voll ist, Spritzwasser immer schön gegen die frisch sanierte Hauswand spritzt. Zu allem Übel ist diese Außenwand permanent im Schatten, bedingt durch einen Teil alte Stadtmauer sowie dem blickdichten Gartentor der Nachbarn auch ohne jeglichen Durchzug. Was soll ich sagen? Ich möchte nicht Kleinkarriert sein, aber es hat schon seinen Grund, dass die Wand genau im Spritzwasserbereich der Tonne komplett erneuert werden musste. Nun finde ich allerdings in der Sanierungssatzung als auch in der hessischen Bauordnung keiner lei Hinweis darauf, wie weit ein Nachbar mit destruktiven Materialien von einer Hauswand bei Grenzbebauung entfernt sein muss. Mir würde Luftzirkulation sowie unterlassen von Spritzwasser an die Hauswand reichen, nur wo ist so etwas geklärt? Hat jemand eine Ahnung/ einen Tipp? Übrigens ist das Verhältniss zu diesen Nachbarn nicht verworfen aber deutlich angespannt. Daher die Bitte um einen "Rechtspassus" vor einem wunschbehafteten Gespräch ;-) Ich hoffe verständliche Worte gefunden zu haben, wünsche einen schönen Abend, bedanke mich für Antworten und denkt daran: "Man kann nicht länger Frieden halten, als der Nachbar will!"

Schöne Grüße,

chreich

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Hier noch ein Bild der Situation VOR der kompletten Sanierung. Das Fass ist das Hauptübel....

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...und noch etwas, dass mich dabei stutzig macht. Angenommen ich hätte innerhalb der Laufzeit fristgerecht gekündigt. Dann wäre ja mein Vertrag Ende September 2010 beendet gewesen. Da ich aber erst zum Januar 2011 umgezogen sein muss/möchte, wäre ich ja drei Monate ohne Telefon/Internet, da die Telekom ja keine Monatsverträge anbietet! Bzw. hätte ich da schon den Anbieter wechseln sollen und mit diesem umziehen! Das Beste ist, auf Grund dieser herrschenden Politik, grundsätzlich erst einmal zu kündigen... egal wo, egal bei wem :-( Schöne kundenorientierte Welt....

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