Sonderfahrten zählen ab wann als Sonderfahrt?

Ich habe heute eine Rechnug meiner Fahrschule erhalten, und inzwischen 26 Stunde auf dem Buckel (Klasse B). Zu meiner Überraschung und auch Ernüchterung habe ich scheinbar noch keine Sonderfahrten abgerechnet bekommen bzw. damit überhaupt absolviert. Dabei sind wir bereits auch weitere Strecken auf Landstraße und Autobahn gefahren. Einmal in eine Nachbarstadt und einmal über alle möglichen Dörfer.

Dazu kommt halt das ich sowieso ständig mal kurz (ca. 20 km) auf die Autobahn oder Landstraße muss um andere Fahrschüler abzusetzen oder abzuholen, also ein wenig Übung im Auf- und Abfahren, und auch im Schnellerfahren und Geschwindigkeitsanpassung habe.

Sollte ich mal mit freundlichem Nachdruck auf den echten Sonderfahrten bestehen?
Und wie erkenne ich dann eine Sonderfahrt, also muss das mein Fahrlehrer quasi formel ankündigen?