Als erstes würde ich zum Hausarzt gehen. Möglich, dass der Dich dann an einen Facharzt / Psychologen überweist.
Viel Glück + alles Gute!
Als erstes würde ich zum Hausarzt gehen. Möglich, dass der Dich dann an einen Facharzt / Psychologen überweist.
Viel Glück + alles Gute!
Du könntest den Brief Deines Erzeugers einfach unbeantwortet lassen. Wenn er dann noch einen schreibt, kannst Du, wenn Du selbst ihm nicht schreiben möchtest, dass Du ihn nicht sehen willst, zum Jugendamt gehen und dort darum bitten, dass das Amt mit ihm Kontakt aufnimmt und ihm mitteilt, dass Du keinen Kontakt zu ihm haben möchtest.
Viel Glück!
google mal "campoint" da kommste ganz schnell auf Forenbeiträge, in denen Abgezockte berichten und immer wieder wird von Betrug gesprochen.
§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses (1) Wer unbefugt
1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat. (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
Also, Du kannst Deinen Vater tatsächlich anzeigen und wenn Gespräche mit ihm darüber nicht möglich sind, würde ich das auch tun.
Auf jeden Fall und das geht schneller, als man denkt!
Interessante Infos gibt es hier: http://www.spielen-mit-verantwortung.de/startseite/index.php
http://www.landschildkroete.net/
hier findest Du die Antworten.
Nein, da kannst Du nix machen. Wenn Du einfach so fremde Videos bei youtube hochlädst, ist das eine Urheberrechtsverletzung.
Das dürfte auf jeden Fall ein Mangel der Mietsache sein, für den Du auch Miete mindern kannst.
Allerdings musst Du ggü. dem Vermieter VORHER den Mangel schriftlich rügen und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen (mindestens 14 Tage). Wenn Du schon mehrfach mündlich gerügt hast, würde ich jetzt nochmal schriftlich rügen, Frist stezen und Minderung der Miete ankündigen, falls der Mangel nicht innerhlab der Frist beseitigt wird.
am 14. April 2011
Ich würde sagen, dass Du wenig Chancen auf eine verkürzte Kündigungsfrist hast.
Die von Dir angeführte Gründe, dürften für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreichen.
Also,soweit ich weiß, ist bei Privatverkäufen auf Ebay sowieso jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dass Du Dich auf Preisnachlässe eingelassen hast, war also Kulanz Deinerseits.
Da der Käufer die Reifen bereits entsorgt hat, kann er sowieso nicht mehr auf Rückabwicklung des Kaufs bestehen. Das Anwaltsschreiben würde ich ignorieren. Der Käufer müsste Dich verklagen und davon wird ihm sein Anwalt (hoffentlich) abraten. Einfach aussitzen!
Sprich mit Deinem Arzt, der kennt Dichn und Deine extrem Angst ja von der ersten OP und bitte ihn, Dir ein vernünftiges (im Zweifel wohl rezeptpflichtiges) Beruhigungsmittel zu geben.
Unabhängig von der Höhe des Dir bewilligten ALG II kannst Du einen Antrag auf Übernahme der Kautionszahlungen bei der Arge stellen.Bei Auszug geht die Kaution dann eben nicht an Dich zurück, sondern an die Arge.
Und was Deine Stromrechnung angeht: 145 € im Monat? Heizt Du mit Nachtspeicheröfen? Oder wie kommt es zu diesem enormen Betrag? Der Durchschnitt für einen Ein-Personen-Haushalt liegt bei knapp 40,00 € im Monat.
Ob Du Wasser in den Beinen hast, kannst Du sehr schnell selbst feststellen. Drück mit dem Finger einen Moment lang auf Dein Schienbein (Handbreit über der Fessel). Bleibt eine kleine Delle zurück, die sich erst nach einem Moment wieder zurückbildet, hast Du Wasser in den Beinen.
Die Schuhe, die Du hast, dürften nicht mehr zu retten sein.
Alle neuen Schuhe kannst Du schonen, in dem Du Deine Füße pflegst: regelmäßige Hornhautentfernung (abgestorbene Haut ist ein wunderbarer Nähboden für Bakterien, die für üblen Geruch sorgen) und ein Fußdeodorant.
Ja, das kann passieren. Wenn Du den Eindruck hast, dass der Vogel mit dem Ring überhaupt nicht klar kommt, geh mit ihm zum Tierarzt und bitte darum, den Ring abzunehmen.
War das ein Markenprodukt? Dann würde ich mal den Kundensupport anrufen und den Fall schildern. Vielleicht zeigen die sich ja kulant.
Wenn Du alles nach Anweisung gemacht hast und auch ausgeschlossen werden kann, dass die Mikrowelle fehlerhaft gearbeitet hat (womöglich hat die ja auch einen Hau), dann stimmt etwas mit der Produktsicherheit nicht. Kannst Dich auch mal an eine Verbraucherzentrale wenden. Möglicherweise sind da ja schon weitere Fälle bekannt.
Lebst Du mit Deiner Mutter im gleichen Haushalt? Dann könnte es mit der Haftpflicht schwierig werden.
Nach Betreff und Anrede könntest Du in etwa so beginnen:
"Ich bewerbe mich um den von Ihnen zu angebotenen Ausbildungspaltz zur ....."
Das Wort gibt es nicht.
Kleiner Tipp: www.leo.org
ich möchte mich evtll. evangelisch umtaufen lassen, wie?
Da gehst Du zum Pfarrer Deiner evangelischen Gemeinde und besprichst das mit ihm. Er wird Dich nach deinen Gründen fragen und Dir vielleicht eine Art Glaubensschule anbieten und dann kannst konvertieren.