Im Gegensatz zum Verkauf von Privat an Privat (hier kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden) ist die Gewährleistungspflicht beim Verkauf von gewerblichem Händler an Privat gesetzlich geregelt, das heißt, der Händler muss Gewährleistung geben (für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen und dem Käufer nicht bekannt waren)

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Ich rate dir zu der Formulierung "im Jahr 2001". Es kommt natürlich auch auf den Kontext an, der mir jetzt fehlt, aber "Im Jahre" klingt tatsächlich nach Märchen oder zumindest Geschichte(n). Ich habe "meine" Schreibweise ständig vor Augen, hier ein paar Beispiele: Die wichtigsten Sportereignisse im Jahr 2001 (faz), "Die Musikcharts im Jahr 2001" (springbock), "Rudolf Augstein im Jahr 2001" (dradio) usw., ich denke, das reicht erst mal!?

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