Vergiss das ganze. Keine echte Anwaltskanzlei wird sowas per SMS oder E-Mail machen.
Du könntest diese Sache der Kanzlei schildern. Vielleicht versucht hier jemand auf Kosten der Kanzlei Leute abzuzocken. 

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Die Beschädigung einer fremden Sache setzt Vorsatz voraus. Dürfte hier nicht vorliegen. Also keine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Bleibt nur noch eine mögliche Schadenersatzforderung übrig. Ob die Schule den Schaden bei dir geltend macht? Kann ich mir nicht vorstellen. Und für diese Fälle gibt es Haftpflichtversicherungen. Also - lass Weihnachten kommen und genieße die Weihnachtsferien.

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Handwerks-Firma versucht ein schriftliches Angebot nachträglich mündlich umzudeuten und will mehr Geld haben. Ist dies rechtmäßig?

Hallo, eine Handwerksfirma hatte die Heizung in einer Wohnung besichtigt und dann folgendes, schriftliches Angebot unterbreitet: "...Nachtspeicher Heizkörper 7,5KW asbestfrei entsorgen... 2 x 75 Euro ... Neuer Heizkörper + Montage ....". Nun teilte die Firma telefonisch mit, dass das Angebot nur für asbestfreie Heizkörper gegolten und man jetzt festgestellt hätte, dass die Heizkörper asbesthaltig wären und man daher für die Entsorgung (durch eine andere Fachfirma) mindestens den doppelten Preis berechnen müsse. Die Aussage, dass man dies erst jetzt bemerkt hätte, erscheint sehr unglaubwürdig, weil a) die Firma vor dem Angebot die Wohnung und die Heizung besichtigt hatte und der Monteur in den verg. Jahren(Jahrzehnten) schon X mal in diesem Haus war und die (asbesthaltigen) Nachtspeicherheizungen kennt, b) der Eigentümer (mündlich) erklärt hatte, dass er den Austausch vornehmen wolle, weil er die asbesthaltigen gegen asbestfreie Heizkörper vornehmen wolle. c) die Formulierung in dem Angebot dann hätte lauten müssen "asbestfreie Heizkörper entsorgen" statt "Heizkörper asbestfrei entsorgen" Ein Kaufvertrag in eigentlichem Sinne liegt nicht vor, nur ein schriftliches Angebot der Heizungsfirma mit dem Vermerk "bei Auftragserteilung Kopie unterschrieben an uns zurück". Diese unterschriebene Kopie hatte der Eigentümer vor einigen Wochen der Firma zurück gesendet (per Email-Anhang). Frage: kann der Eigentümer nun von der Vereinbarung zurücktreten, ohne dass er Forderungen der Heizungsfirma befürchten muss? (diese hat angeblich schon den neuen Heizkörper bestellt und eingelagert) Für Antworten: danke im Voraus!

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Aus meiner Sicht liegt hier nur ein Angebot seitens einer Firma vor. Solange kein Auftrag erteilt wird und Du von der Firma keine Auftragsbestätigung (mit den im Angebot aufgeführten Konditionen) erhalten hast, passiert nichts.
Ich vermute mal das Du zu den bisherigen Konditionen keine Auftragsbestätigung bekommen wirst.
Wenn die Firma auf Erfüllung (z.B. Abnahme einer bestellten Heizung) besteht muss sie die asbesthaltigen Heizkörper vorher entsorgen.

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Ist schon ziemlich kompliziert. Nehmt doch zum Verbraucherschutz Kontakt auf. Dort gibt es auch die Möglichkeit sich bei einem Rechtsanwalt für kleines Geld beraten zu lassen.

Wäre schade wenn ihr einem Betrüger aufsitzen würdet.

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Wenn es denn unbedingt zum Treffen kommen muss:
Wähle du den Ort des Treffens. Vlt ein Restaurant oder ähnliches. In jedem Fall sollten viele Leute zugegen sein.
Sollte der Verkäufer anführen: "Ich habe das Spiel im Auto im Parkhaus" oder eine ähnlich blöde Ausrede: Vergiss das Spiel und den Typen.
Es muss ja nicht das Spiel von diesem Menschen sein.
Und bei so einem Treffen braucht man auch keine Adressen austauschen (wenn man das aus bestimmten Grünen nicht will)
Und wenn du bei der ganzen Sache kein gutes Gefühl hast - brich den Kontakt ab, oder nimm zumindest einen guten Bekannten (Freund/Freundin) mit zum Treffen. Dieser Bekannte sollte aber auch mit dir zusammen wieder nach Hause und nicht vorher schon gehen. Nur nicht trennen lassen.

Und warum kann man das nicht machen wie andere Leute auch:

Man bekommt eine Bankverbindung und schickt Geld. Danach kommt das Spiel und gut ist es.

Viel Glück.

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Du kannst deinen Freund wegen Unterschlagung anzeigen. Aber selbst wenn er wegen Unterschlagung verurteilt wird, hast du dein Zelt noch nicht wieder. Das musst du dann auf dem Zivilklageweg (kostet schon etliche Euro) einfordern. Und wie das am Ende ausgeht...?

Deswegen, die Ratschläge der anderen User hier das erst einaml persönlich zu regeln, ist sicher die bessere und vor allem preiswertere Alternative.

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Deine Mutter sollte sich an das zuständige Jugendamt wenden. Die werden Deinem Vater auf die Sprünge helfen. Ist für euch völlig umsonst. Deine Mutter könnte deinen Vater noch wegen Verletzung der Unterhaltspflicht bei der Polizei anzeigen.

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Du musst Dich mit deinem alten Namen bei Google anmelden. Dann werden auch Deine Kontakte, Kalenderdaten usw. automatisch auf dein neues Handy heruntergeladen.

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Die Polizei darf mit einem Haftbefehl die Wohnung des Gesuchten betreten und sich nach dem Gesuchten umsehen. Selbst in geeigneten Behältnissen (Schrank usw.) darf nachgesehen werden. Bettdecken werden hochgehoben usw. Das Betretungsrecht gilt für alle dem Gesuchten zugänglichen Räume. Dafür ist kein Durchsuchungsbeschluß erforderlich.

Und die Polizei kommte nicht wegen irgendwelcher Rechnungen. Da wird wohl eher der Gerichtsvollzieher kommen.

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Vielleicht ja noch nicht zu spät: Da wo das Stromkabel für die Bordversorgung eingesteckt wird müßte das andere Ende des Sat-Kabels herauskommen. So ist es bei unserem Knaus Blue Line.

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Wenn ich Dich richtig verstehe hast Du schon eine Geldstrafe in Höhe von ca. 400€ bekommen. Wenn diese Geldstrafe für die Aktion (Leitpfosten, Ortsschild) war, dann ist das Thema in Sachen Strafe eigentlich durch. Jeder kann für seine Taten nur einmal bestraft werden. Somit dürfte es keine Gerichtsverhandlung mehr geben. Das aber auch nur wenn du die Geldstrafe bezahlt hast. Du wirst einen Strafbefehl bekommen haben. Wenn du das nicht bezahlt hast, dann natürlich eine Hauptverhandlung. Was noch kommen kann ist eine Schadensersatzforderung für eben die beschädigte Ortstafel und evtl. die Leitpfosten. Da wird aber wohl jeder von euch anteilsmässig zur Kasse gebeten werden.

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Du darfst sie behalten wenn du sie bezahlt hast. Ansonsten das doppelt gelieferte auf Kosten des Versenders zurückschicken. Fragen ob der Rest noch geliefert werden kann, ansonsten abbestellen und die Warer anderweitig besorgen. Und mit dem Begriff Betrugsfirma solltest du sehr vorsichtig umgehen. Das könnte als geschäftsschädigend ausgelegt werden mit daraus resultierenden Schadensersatzforderungen. Alles vermeidbarer Stress.

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Eine Meta-Suchmaschine umfasst in der Regel viele Schuchmaschinen. Gib doch einfach mal www.metager.de ein. Scroll den Bildschirm nach unten und du wirst staunen, in wieviel "Suchmaschinen" zeitgleich nach dem von dir gesuchten Begriff gesucht wird. Kann man aber durch Häckchen-setzen steuern. Ist ja nicht unbedingt gesagt, dass die von dir evtl. bevorzugte Schuchmaschine für dich brauchbare Ergebnisse liefert. Mit einer Metasuchmaschine ist die Chance deutlich höher. Gutes Gelingen.

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Ich würde mich als erstes von einem Facharzt (Orthopäden) untersuchen lassen. Entsprechend dessen Diagnose kann man das "Leiden" evtl. durch entsprechende Gymnastik (zu der du dich ja schon entschlossen hast) in den Griff bekommen. Das sind dann unter Umständen aber bestimmte Übungen und nicht nur mal ein bisschen Bauch und ein bisschen Rücken. Und: Die Übungen müssen dann sauber und vor allem regelmässig ausgeführt werden. Das größte Hindernis (sehe ich bei mir selbst): Den inneren Schweinehund zu überwinden und die Übungen regelmässig durchzuführen. Und wenn der Schmerz dann infolge der Übungen nachläßt - weitermachen. Die durch die Übungen mühevoll aufgebaute Muskulatur, die deinen Rumpf stützt und vor Schmerzen bewahrt, ist leider schneller wieder abgebaut als man denkt. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Ich habe das Sony Xperia SGPT121 und ohne UMTS. Zuhause gehe ich über W-LAN ins Internet. Außerhalb nutze ich das Tethering meines Handy. Vorteil meiner Meinung nach: Eine SIM-Karte weniger. Hier ist aber eine Internetflat äußerst sinnvoll. Weiterer Vorteil: Das Gerät ohne SIM-Karte (auch 3G) ist deutlich preiswerter.

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Grundsätzlich gilt für Hunde in Ortschaften der sogenannte Leinenzwang. Jede Kommune kann noch weitere Regelungen treffen. Vielleicht hat die Stadt Wuppertal ja was in der Hompage dazu geschrieben oder einen Link dorthin eingepflegt. Sonst einfach mal das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal anrufen. Dort wird dir dazu Auskunft gegeben.

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Mittlerweile dürfte jeder so aufgeklärt sein und keine komischen Nummern anrufen. Schon gar nicht wenn man dazu aufgefordert wird. Laß Dich von Deiner 3000€-Freundin beraten.

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So bitter wie es klingt ist es auch. Es gibt in jeder Stadt Straßenzüge und Häuser die den Ruf haben: Dort wohnen Asis. Oft genug stimmt es auch. Für dich und deine Familie: Freundet euch mit dem Gedanken eines Auszugs bzw. Umzugs an. Sucht euch eine unaufällige Gegend. Das wird sich irgendwann sicher bezahlt machen wenn es los geht das du/ihr euch um einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz bewerbt. Mit einer "schlechten" Anschrift sind die Chancen auch gleichermassen schlecht. Wer in so einer Gegend wohnt ist eben schnell gebrandmarkt.

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Aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob Du evtl. vor Gericht musst. Wenn ja, vergiss das mal mit den Standartsätzen. Die Damen und Herren in Schwarz kennen sie wahrscheinlich besser als Du. Und dann wird es lustig. Ansonsten stehen weiter oben schon viele Standdartsätze. Die sind aber nicht unbedingt an einen bestimmten Wortlaut festgemacht.

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