Ich erstelle gerade ein Pubquiz, welches in einer öffentlich zugänglichen Kneipe veranstalten werde.

Nun möchte ich dort auch kurze Musikclips (ca.20 Sekunden) zum Raten abspielen. Auch nutze ich eine Software, deren Buzzer beim Drücken kurz (3-4 Sekunden) Musik abspielen.

Ist so etwas rechtlich unbedenklich oder könnten GEMA-Gebühren anfallen?