Ich habe Ihm erläutert, wie mein Vater vorgegangen ist und dass er es noch einmal probieren und sich dann melden sollte.

Bei ebay habe ich nicht mit hineingeschrieben, dass es beim ersten Anschließen nicht gleich geklappt hatte, weil er dann immer funktioniert hatte und ich nicht davon ausgegangen bin, dass er kaputt sein könnte.

Das Ceranfeld, hatte er gesagt, funktioniert auch ohne Probleme. Nur der Ofen will nicht angehen.

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Den Texten nach zu urteilen, darf er im prinzip nur die komplette Summe zurückhalten wenn Schäden am Mietobjeklt oder andere große Forderungen offen sind.

"Nach Beendigung des Mietverhältnisses und beanstandungsfreier Wohnungsabnahme kann der Mieter Rückzahlung der Mietkaution verlangen, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, daß die Sicherheitsleistung nebst Zinsen bei Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig wird. Der Vermieter kann den Mieter nicht darauf verweisen, daß eine Abrechnung erst nach 6 Monaten zu erfolgen habe, er kann allenfalls ein Zurückbehaltungsrecht in angemessener Höhe wegen der noch abzurechnenden Betriebskosten ausüben, wenn dies so im Mietvertrag geregelt ist."

Laut diesem Text ist er nur berechtigt einen Teil einzubehalten, nämlich der, von dem eventuelle Nebenkostennachzahlungen zu zahlen wären. Aber nach einem Jahr und diesem mäßigen Winter werden dass ja nicht annähernd 900 Euro sein?!

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Hey. Ich bin am 28.3. umgezogen. Also wohnen wir schon ein bisschen über 3 Wochen hier. Hab sie auch schon im Wohnhaus herumlaufen lassen. Sie hat alles beschnuppert und sich angeschaut, aber in den garten will sie nicht :(

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