nachdem mein ehem. Arbeitgeber und ich uns beim einer arbeitsger. Güteverhandlung auf die Zahlung einer Abfindung geeinigt hatten, ist 1 Monat nach der Verhandlung noch immer keine Abfindung von Seiten des Arbeitgebers gezahlt worden. Da laut Protokoll der Verhandlung kein Termin festgehalten wurde, bis zu dem die Abfindungszahlung spätestens getätigt sein muss, frage ich mich nun, ob ich meinen ehem. Arbeitgeber selbst anschreiben oder den Weg über das Arbeitsgericht wählen soll, bzw. ob es trotz nicht vereinbarten Zahlungsziels eine einzuhaltende Frist gibt.