Hallo,

im Juni schloß ich mit Vorwerk einen Vertrag über die Lieferung eines Zubehörteils, das ich meiner Mutter zu Weihnachten schenken wollte. Vorwerk sagte mir damals, das die Lieferung eh erst in KW 51/2010 erfolgen würde. In KW 51 kam dieses Teil, es stellte sich aber an Weihnachten heraus, das meine Mutter dieses Teil schon besitzt. Nun wollten wir dieses Teil zurück geben, Vorwerk nimmt es aber nicht zurück, nur unter der Bedingung, das wir um die 80 Euro Stornokosten bezahlen sollten. Ist das rechtens?

Vielen Dank für jegliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Cecile