Du bist 18, volljährig, also eigentlich nicht, nein.

Inwiefern hatte sie Zugriff darauf? Konnte sie auch (ohne Erlaubnis) Nachrichten lesen? Das Briefgeheimnis zählt nämlich so weit ich weiß auch für SMS, Emails etc, also theoretisch hätte sie sich dann strafbar gemacht.

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