Wir wollten eine Werbetafel an unserem >Grundstück zu einer Hauptstrasse anbringen, das uns abgelehnt wurde ich bitte Sie daher um einen Rat:
Folgender Sachverhalt der Behörde:
Sehr geehrter xy, Ihre Anfrage für die Erstellung einer Werbetafel auf dem Grundstück habe ich erhalten. Das Grundstück befindet sich in einem allgemeinem Wohngebiet. Werbetafeln in allgemeinen Wohngebieten sind nach § 11 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO) nur zulässig, wenn es sich um eine Werbung für einen Gegenstand oder eine Dienstleistung an der Stätte der Leistung handelt. Sollten Sie also für eine Dienstleistung (Arzt, etc.) in Ihrem Gebäude, oder für einen Gegenstand werben, der auf ihrem Grundstück hergestellt oder gelagert wird werben, kann eine Werbeanlage nach Rücksprache mit uns genehmigt werden. Werbetafeln für Drittanbieter sind in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. Bitte nennen Sie mir daher für was Sie werben möchten. Gerne können Sie sich mit mir auch telefonisch unter der unten genannten Rufnummer in Verbindung setzen.
Jedoch befindet sich 50 Meter neben uns rechts und links eine Werbetafel die für Werbung für 3 . sorgt.
Wie würdet Ihr vorgehen?
Wir wollen diese Aussage so nicht annehmen. Wie würden Sie formulieren?
Ich bitte Sie um einen Rat.
Danke
freundliche Grüße