Hallo ich habe Kündigung ergalten die sich nach dem R A H M E N T A R I F V E R T R A G für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – handelt dort steht

Darüber hinaus kann das Arbeitsverhältnis bis zu einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren beiderseitig mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden.

in meiner Kündig8ung steht 26.22 zum 10.12 gekündigt Frage muss nicht denoch zum 1 oder 15 gekündigt werden? danke für antworten