Leider finde ich nirgends eine Antwort: mein Sohn muß jetzt ins Krankenhaus, der Aufenthalt wird sich bis Mitta februar hinziehen. Jetzt muß ich für 28 Tage die Krankenhauszuzahlung leisten. Beginnt der Spaß ab 1.1.2011 erneut? Oder gilt das als e i n Aufenthalt? Wär großartig, wenn das jemand wüßte.