Ab wann ist es "schwarz wohnen", mit welchen Konsequenzen?

Hallo zusammen,

nach reichlicher Google-Suche bin ich nicht zu einer ausreichenden Antwort zu folgender fiktiven Problematik gekommen:

Folgende Konstellation:

Person A, seit 6 Wochen Witwer mit 2-jähriger Tochter

Person B, Freund von Person A

Person C, Vater von Person C.

Paar D.

Alle miteinander befreundet.

Person A erhält nach dem Tod seiner Frau Unterstützung vom Staat, aber selbst mit der Unterstützung kann die Miete mittelfristig nicht finanziert werden.

Diese Unterstützung wird Person A in 2 Monaten gestrichen, was zur Folge hat, dass sich Person A die Wohnung nicht mehr leisten könnte und mit der 2-jährigen Tochter umziehen müsste. Diese wäre gerade in dieser Zeit ungünstig,

da

  • über Person A, das befreundete Paar D wohnt, dass sich auch kurzfristig um die Tochter kümmern kann.
  • die KiTa der Tochter 5min entfernt ist, damit auch das sozial Umfeld der Tochter, mehrere befreundete Pärchen mit Kindern.
  • ein Großteil des Freundeskreises in der Ecke der Stadt wohnt.
  • wegen Umzug müsste er die Stadt verlassen.

Idee:

Person B zieht zu Person A und bezahlt die Miete für ein freistehendes Zimmer in bar. Eine Ummeldung von Person B hätte zur Folge, dass die Unterstützung gestrichen wird, da durch die Mietzahlung eine Grenze überschritten wird.

Daher meldet sich Person B nicht auf die Wohnung von Person A um, sondern auf den Wohnsitz der Eltern, 40km entfernt. Im Haus der Eltern kann ein Gästezimmer halbwegs bewohnt aussehend hergerichtet werden.

Frage:

Welche theoretischen rechtlichen Konsequenzen könnten das für die beteiligten Personen konkret haben, und wie sieht die Realität aus?

Wieviel Tage im Monat müsste Person B im Elternhaus wohnen, um im rechtlichen Rahmen zu bleiben bzgl. Hauptwohnsitz, auch berücksichtigt, dass Person B circa 8-10 im Monat bei Freundin verbringt?

Welche konkrete rechtlichen Problemzonen werden in der dieser Situation und mit "schwarz wohnen" allgemein betreten?

Danke für Infos & eine Bewertung!

Recht, Ummeldung
Polizeikontrolle, 2x Blutentnahme, 2x negativ

Hallo zusammen,

folgende Thematik:

Ich wurde in letzten 2 Jahren öfters von der Polizei angehalten, in 2 Fällen wurde eine Blutentnahme auf Grund des Vedachts von Fahren unter Drogenfluss angeordnet. Beide Ergebnisse waren negativ, da ich seit circa 4 Jahren mit Drogen nichts am Hut habe. Ich habe keinerlei Einträge und mir nichts zu Schulden komem lassen. Blutentnahme, da ich auch trotz Wasser nachschütten einfach nicht pinklen konnte. Sorry, ich kann das nicht auf Knopfdruck.

Verdachtsmoment: Da ich einen anstrengenden Job inkl Nachtbereitschaften habe, kann es sein das ich zur oder von der Arbeit nach Hause zu fahren, ohne geschlafen zu haben. Das war in einem beiden Fällen der Blutentnahme der Fall.

  • Ich fühle mich mittlerweile fast verfolgt. Nur weil ich Musik mache und deswegen Gitarren im Auto habe werde ich als Drogenkonsument abgestempelt. Muss ich mir das Gefallen lassen? Spätestens beim 3x ( um das ich schon herumgekommen bin, weil ich 2x gepinkelt habe) wird das für meine persönliche Meinung langsam etwas zu viel.

  • bei beiden Blutentnahmen wurde anschließend meine Autoschlüssel konfisziert. Ist das rechtens? Kann ich mir die Fahrt mit dem Taxi nach Hause erstatten lassen? Es war jetzt noch nicht der Fall, aber sollte ich in so einer Situation eine Dienstreise absagen, hat mein Chef Recht auf Schadensersatz? Das gleiche gilt für Bereitschaften.

  • Darf ich während des Prozederes von der ersten "Polizei Anhalten"-LED bis zum Verlassen der Dienststelle arbeiten? Ich hauptverantwortlich für einen geschäftskritischen Bereich eines Unternehmens, u.U. entsteht ein Schaden von 250.000€ wenn ich im Bereitsschaftsfall auch nur 20 Minuten nicht reagieren kann.

Und das nur weil ein Streifenpolizist nicht zwischen einem Übermüdeten und einem Drogenkonsumenten unterscheiden kann? Im Extremfall könnte schon die Dauer Blutentnahme für das Ende meiner beruflichen Laufbahn sein.

Ich weigere mich, dass zu akzeptieren.

Was kann ich tun?

Für Eingebungen wäre ich dankbar.

Polizei, Recht, Drogen, Blutentnahme, Jura, Polizeikontrolle
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