Meine Mutter besitzt eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zu dieser Wohnung gehört ein Hobbyraum, der seinerzeit von einem Wohnungseigentümer im gleichen Haus gekauft wurde. Der Verkauf des Hobbyraumes wurde notariell beglaubigt, aber nicht ins Grundbuch eingetragen bzw. die Teilungserklärung nicht geändert. Nun hat der jetzige Besitzer der Wohnung, zu der der Hobbyraum seinerzeit gehörte, meine Mutter aufgefordert, diese Änderung der Teilungserklärung nachzuholen, was natürlich aufwendig und teuer wird. Ist eine solche Änderung notwendig / vorgeschrieben ?