Hallo, mein elektrischer Durchlauferhitzer ist defekt. Das Teil war schon in der Wohnung, als ich eingezogen bin. Jetzt möchte mein Vermiter nicht dafür aufkommen und verweist auf den Mietvertrag. Da steht unter sonstige Vereinbarungen: Durchlauferhitzer - Erneuerung durch Mieter.

Ich gehe mal davon aus, dass ein neuer rein muss.

Ist so eine Klausel wirksam? Für mich ergeben sich dadurch zwei Möglichkeiten:

  1. Die Klausel ist unwirksam und der Vermieter muss den DH austauschen lassen, da er ja für warmes Wasser im Bad zu sorgen hat und der DH bei Einzug schon vorhanden war.

  2. Ich tausche auf eigene Kosten aus, dann nehem Ich das Teil allerdings auch mit, wenn ich mal ausziehe.

3.(Sicht des Vermieters): Mieter tauscht auf eigene Kosten, muss den DH dann aber beim Auszug dem Vermieter schenken.

Meinungen bitte. car4000