Ich hab mich letztens für einen Studiengang beworben, der "nur" Plan B ist: Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums LL.B. Alle sagen, dass man sich durch den Bachelor nicht als Anwalt betiteln kann, nur stand in der Beschreibung des Studiengangs, dass man das 1. Staatsexamen nach dem Bachelor dranhängen kann. Daher meine Frage: Kann man sich dann Anwalt für Geistiges Eigentum oder ähnliches nennen? Oder ist das abwegig bezeichnet? Man musste nämlich ein Motivationsschreiben schreiben und da hab ich diese Formulierung drangehängt. Ich hab mich da einfach nicht weiter schlaugelesen, weil ich dachte "Ah Staatsexamen. Okay" Und wenn mein Plan B durch diese falsche Formulierung auch nicht klappen würde, wär das ziemlich peinlich und traurig. :D Aber aus Fehlern "lernt" man ja...