Welche Dienstleistungen darf man als selbstständiger Visagist/Kosmetiker ohne Friseurausbildung anbieten, ohne mit dem Friseurhandwerk in Konflikt zu kommen?

Visagist bzw. Kosmetiker sind ja bekanntlich Berufe, die ohne Ausbildung oder Meisterabschluss selbstständig ausgeübt werden dürfen. Nun fallen in das Berufsbild des Visagisten bzw. Kosmetikers aber auch Tätigkeiten hinein, die eigentlich zum Berufsbild des Friseurs gehören (z. B. Haare stylen, waschen, föhnen, colorieren, Extensions einarbeiten, ggf. auch mal hier und da nachschneiden). Als Friseur darf man im stehenden Gewerbe aber nur arbeiten, wenn man einen Meisterabschluss hat. Kommt man also mit der Handwerkskammer bzw. dem Gesetz in Konflikt, wenn man als selbstständiger Visagist Kunden auch die Haare wie oben beschrieben bearbeitet?